AGB

Es gelten ausschließlich unsere folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

I. Allgemeines

1. Allen unseren Geschäften mit Unternehmern (im Folgenden „Kunde“) liegen nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde. Unternehmer i. S. der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln und mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.

2. Die Abtretung der Rechte des Kunden aus dem Vertrag ist nicht gestattet.

3. Unsere Angebote sind freibleibend. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sondervereinbarungen gelten nur für den jeweiligen Einzelfall, nicht für frühere oder spätere Geschäfte.

4. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen, gültigen Mehrwertsteuer zuzüglich Fracht und Verpackung. Sind keine festen Preise vertraglich vereinbart, kommen unsere am Tag der Lieferung jeweils gültigen Listenpreise zur Anwendung. Tritt eine wesentliche Änderung der Lohn, Material oder sonstigen Gestehungskosten, ein, die bei Vertragsabschluss nicht absehbar war, so sind Preisänderungen nach vorheriger Ankündigung zulässig. In diesem Fall steht den Vertragspartnern ein Rücktrittsrecht zu.

5. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Handmustern und anderen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- oder urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörende Zeichnungen und andere Unterlagen sind uns, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Zurückbehaltungsrechte des Kunden daran sind ausgeschlossen.

II. Lieferung

Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Alle Angaben zur Lieferzeit sind annähernd und unverbindlich. Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Lager verlassen hat oder bei Versendungsunmöglichkeit die Versandbereitschaft dem Besteller gemeldet ist. 

Teillieferungen sind zulässig. Die dadurch entstehenden Mehrkosten für den Versand gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind berechtigt Teilzahlung bezüglich der ausgelieferten Ware verlangen zu können.

Lieferfristen verlängern sich - auch innerhalb eines Lieferverzugs - in angemessenem Umfang bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen sowie bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, so wie Krankheit, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten - gleichwohl, ob in sie in unserem Betrieb, bei einem Unterlieferanten oder beim Transportunternehmer eingetreten sind. In diesen Fällen sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir in Verzug kommen und eine Nachfrist von 8 Wochen ungenutzt haben verstreichen lassen. Schadensersatzansprüche aus Verzug und Nichterfüllung richten sich nach Ziffer 6 dieser Bedingungen.

III. Sachmängelhaftung

1. Der Kunde oder der von ihm bestimmte Abnehmer ist verpflichtet, die Lieferung bei Entgegennahme auf Vollständigkeit, Fehler, Fehlen zugesicherter Eigenschaften und Beschädigung zu überprüfen. Beanstandungen bei der Verpackung sind dem Transporteur und uns unverzüglich mitzuteilen. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb 1 Woche nach Erhalt der Ware, nicht erkennbare Mängel sofort nach deren Feststellung schriftlich mitzuteilen. Ist die Mängelrüge berechtigt, so haben wir die Wahl, vom Vertrag zurückzutreten, Ersatz zu liefern oder den Preis zu mindern. Weitergehende Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

2. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder Betriebsräume und solcher, die aufgrund chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, es sei denn, diese sind nach dem Vertrag Voraussetzung der Benutzung. Dasselbe gilt für seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß vorgenommener Änderungen und Instandsetzungsarbeiten an den gelieferten Gegenständen. Unwesentliche, produktionsbedingte oder naturgegebene Abweichungen in Farbe, Form, Aussehen oder Konsistenz sind von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen.

3. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung wegen eines Rechts- oder Sachmangels den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. 

6. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als maßgeblich. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen des Herstellers stellen daneben keine Angabe der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Ware dar.

IV. Zahlung

Unsere Rechnungen sind verlustfrei zahlbar für Reparaturen, Änderungen oder sonstige Dienstleistungen innerhalb von 10 Tagen netto, für Warenlieferungen innerhalb von 10 Tagen mit 3% Skonto und innerhalb von 30 Tagen netto. Jeweils ab dem Rechnungsdatum.

Skontoabzug kann nur erfolgen, wenn nicht zum Zeitpunkt der Zahlung andere Forderungen zur Zahlung fällig sind.

Bei Zielüberschreitung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Kontokorrentzinsen, mindestens jedoch 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank. Dasselbe gilt bei verspäteter Akzepthergabe. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt. Einer besonderen Inverzugsetzung bedarf es nicht.

Sind mehrere Rechnungen bzw. Forderungen fällig, so sind wir auch bei abweichen der Bestimmung des Kunden berechtigt, die Reihenfolge der Tilgung zu bestimmen. Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig sind.

Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstage über den Betrag verfügen können. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde. Wechsel- und Diskontspesen trägt der Kunde. Sie sind sofort fällig und zahlbar.

2. Kommt der Kunde mit der Zahlung einer Forderung aus der Geschäftsverbindung in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen mindestens in gesetzlicher Höhe zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Im Übrigen sind wir berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden noch nicht fällige Forderungen fällig zu stellen.

3. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, gegebenenfalls den Betrieb des Kunden zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.

6. Im Fall Nr. 4 können wir die Einziehungsermächtigung gemäß Abschnitt VI Nr. 5 widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung verlangen.

7. Die in den Nrn. 4 bis 6 genannten Rechtsfolgen kann der Kunde durch ausreichende Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden.

8. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. Für den Fall, dass der Kunde seiner Zahlungspflicht oder Abnahmeverpflichtung nicht entspricht, sind wir nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Falle sind wir berechtigt, 30 % des vereinbarten Entgelts als Schadenspauschale zu fordern. Dem Kunden steht der Nachweis frei, ein Schaden sei nicht entstanden oder niedriger als die vorgenommene Pauschalierung.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsforderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden gegen diesen zustehen. Das gilt auch dann, wenn der Preis für bestimmte, vom Abnehmer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt worden ist. 

Die Veräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr gestattet und nur, solange er sich nicht mit seinen vertraglichen Verpflichtungen im Verzug befindet. Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Ausverkäufe sind nicht gestattet. 

Noch nicht bezahlte Vorbehaltsware darf der Käufer an Dritte nur unter Eigentumsvorbehalt verkaufen, wenn er den Kaufpreis kreditiert.

Im Falle der Veräußerung tritt der Käufer hiermit unwiderruflich die ihm aus der Veräußerung, Be- oder Weiterverarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen sowie Anspruch auf Herausgabe aufgrund vorbehaltenen Eigentums schon jetzt sicherheitshalber an uns ab. Abgetreten werden ferner Versicherungsansprüche aus Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder Beraubung der Ware. 

Beim Vorbehaltskauf von Vorbehaltsware, die mit nicht von uns gelieferter Ware verarbeitet oder verbunden worden ist, wird die Forderung des Käufers an uns im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren abgetreten. 

Wir nehmen die Abtretung hiermit an. 

Diese Abtretung soll auch dann gelten, wenn die Vorbehaltsware vorher durch unseren Besteller be- oder weiterverarbeitet worden ist oder wenn sie an mehrere Abnehmer veräußert wird. 

Bei Verarbeitung, Verbindung oder Einbau mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch unseren Käufer steht uns das Eigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten Waren. 

Die Waren, auch soweit nur Miteigentumsrechte bestehen, sind vom Käufer ordnungsgemäß zu verwahren und auf seine Kosten wertentsprechend zu versichern. 

Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Abnehmers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt, jedoch mit der Maßgabe, dass im Einzelfall eine Freigabe nur für solche Lieferungen zu erfolgen hat, die voll bezahlt sind.

VI. Auswahlsendungen

Bei Versand von Auswahlsendungen gleich aus welchem Grunde gilt die gesamtebzugesandte Ware als vom Abnehmer käuflich erworben, wenn wir die Ware nicht innerhalb 14 Tagen, bzw. der auf der Auswahlnota angegebenen Frist zurückerhalten. Mit Übergabe der Ware an den Besteller, bzw. bei Versendung an den Beförderer, geht alle Gefahr, insbesondere die des unverschuldeten Untergangs und des Abhandenkommens auf den Besteller über. Der Besteller ist verpflichtet, die Auswahlsendungen oder Kommissionswaren ausreichend gegen Diebstahl, Feuer, Wasserschäden, Veruntreuung, Raub und räuberische Erpressung zu versichern. In Schadensfällen entstehende Versicherungsansprüche sind schon jetzt an uns abgetreten. Für Mängel bei Auswahlsendungen gilt III dieser Geschäftsbedingungen. 

VII. Rücktrittsrecht 

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers anzuzweifeln, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten. Diesbezügliche Schadensersatzforderungen stehen dem Kunden nicht zu.

VIII. Warenrücknahme 

Bei Warenrücknahme durch uns, gleich aus welchem Grund, wird die Ware entsprechend ihrem Zustand gutgeschrieben, dessen Feststellung auf Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten durch einen von uns zu bestimmenden Sachverständigen zu erfolgen hat. Dabei ist eine durch Lagerung und/oder modische Veralterung entstandene Wertminderung zu berücksichtigen.

IX. Urheberschutz 

Unsere Entwürfe, Muster, Modelle und dergleichen gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom Käufer, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt, noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden. Jeder Verstoß hiergegen macht den Käufer schadenersatzpflichtig.

X. Gesamthaftung

Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung im Übrigen auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper – und Gesundheitsschäden.

XI. Gerichtsstand – Erfüllungsort

1. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, ist Augsburg Gerichtsstand; wir sind in diesem Fall jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Augsburg Erfüllungsort. Falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist Augsburg Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommen. Gleiches gilt für etwaige Lücken des Vertrages oder der Bedingungen.


 

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